Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH).
Physiotherapeutische Leistungen können nach ärztlicher Verordnung (nur Privatrezept) gemäß der Gebührenordung für Therapeuten abgerechnet werden (1,4 bis 2,0 facher Satz).
Man kann nicht immer alles planen und deshalb sind auch Terminabsagen jederzeit möglich. Ich bitte Sie jedoch Termine die Sie nicht wahrnehmen können umgehend zu melden. Meine Termine sind sehr vielfältig aufeinander abgestimmt. Bei einer kurzfristigen Absage die nicht 24 Stunden im Voraus gemeldet wird muss in der Regel eine Ausfallgebühr berechnet werden.