Abrechnung

Private Krankenversicherung / Beamte

Private Krankenkassen sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten die Behandlungskosten voll oder zumindest zum überwiegenden Teil (in Abhängigkeit zum gewählten Tarif Ihrer Krankenkasse). Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Bei einigen Leistungen überschreite ich die in den Gebührenverzeichnissen genannten Höchstsätze, da ich sonst nicht kostendeckend arbeiten könnte. In diesem Falle werden sie vor Behandlungsbeginn schriftlich (incl. einer Kopie für ihre Unterlagen) über die fälligen Behandlungskosten aufgeklärt.
 

Physiotherapie:​ Physiotherapeutische Leistungen können nach ärztlicher Verordnung  (Privatrezept)  gemäß  der Gebührenordung  für Therapeuten abgerechnet werden.

(Es wird der 1,4 bis 2.0 fache Satz angesetzt).

 

 Zusatzversicherung  für Heilpraktiker

Private Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten meist anteilig (oft sind die Leistungen auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt) in Abhängigkeit zum gewählten Tarif. Die Rechnungsstellung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
 

Bei einigen Leistungen überschreite ich die in den Gebührenverzeichnissen genannten Höchstsätze, da ich  sonst nicht kostendeckend arbeiten könnte. In diesem Falle werden sie vor Behandlungsbeginn schriftlich (incl. einer Kopie für ihre Unterlagen) über die fälligen Behandlungskosten aufgeklärt. 

 

 

Gesetzlich Versicherte Patienten 

Nach § 20 SGB V werden meine Präventionskurse (zertifiziert von der  Zentralen Prüfstelle Prävention)  zu 80 - 100 %, bei entsprechender Teilnahme  von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. 

 

Selbstzahler

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Bei einigen Leistungen überschreite ich die in den Gebührenverzeichnissen genannten Höchstsätze, da ich sonst nicht kostendeckend arbeiten könnte. In diesem Falle werden sie vor Behandlungsbeginn schriftlich (incl. einer Kopie für ihre Unterlagen) über die fälligen Behandlungskosten aufgeklärt.

 

Terminabsagen

Man kann nicht immer alles planen und deshalb sind auch Terminabsagen jederzeit möglich. Ich bitte Sie jedoch Termine die Sie nicht wahrnehmen können umgehend zu melden. Meine Termine sind sehr vielfältig aufeinander abgestimmt. Bei einer kurzfristigen Absage die nicht 24 Stunden im Voraus gemeldet wird muss in der Regel eine Ausfallgebühr berechnet werden.